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Individuelle Vorsorge Persönliche Beratung

Vorsorge: Sicher und geschützt durchs Leben

Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung sind wichtige Maßnahmen, damit im Ernstfall eine genau festgelegte Person Ihre wichtigsten Belange in Ihrem Namen regeln kann. Wir beantworten Ihnen die zentralen Fragen dazu.

Vorsorgevollmacht

Eigenverantwortung übernehmen und heute für die Zukunft planen

In einer Welt voller Unwägbarkeiten ist es sinnvoll und wichtig, frühzeitig für die eigene Zukunft vorzusorgen. Die Vorsorgevollmacht stellt ein wichtiges Instrument dar, das Ihnen erlaubt, selbstbestimmt und verantwortungsvoll auf mögliche Lebenssituationen zu reagieren. Diese rechtliche Absicherung hilft dabei, persönliche Wünsche und Interessen zu schützen und liefert eindeutige Anweisungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Flyer Vorsorgevollmacht

Flyer Vorsorgevollmacht Betreuungsverein als PDF herunterladen
PDF | 2,8 MB

Flyer Vorsorgevollmacht Betreuungsverein

Betreuungsverfügung

Selbstbestimmung sichern, Verantwortung festlegen

Die Betreuungsverfügung stellt - ähnlich wie die Vorsorgevollmacht - eine Möglichkeit dar, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die eigenen Angelegenheiten übernimmt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht legt sie jedoch fest, wer künftig als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt wird. Diese Form der rechtlichen Vorsorge unterstützt dabei, persönliche Wünsche und Interessen zu schützen und gibt eindeutige Anweisungen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können.

Patientenverfügung

Eigenverantwortliche Entscheidungen bei gesundheitlichen Fragen

Eine Patientenverfügung stellt ein wichtiges Mittel dar, das Ihnen erlaubt, auch in Phasen gesundheitlicher Ungewissheit eigenständig über medizinische Eingriffe zu bestimmen. Durch diese vorausschauende Festlegung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung und gewährleisten, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche beachtet werden, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese mitzuteilen.

Das Ehegatten-Notvertretungsrecht

Verantwortung in außergewöhnlichen Fällen

In besonderen Notlagen, vor allem bei medizinischen Fragestellungen, nimmt das Notvertretungsrecht für Ehegatten eine bedeutende Stellung ein. Dieses Recht gestattet es dem Ehepartner, im Namen des anderen zu handeln, falls dieser infolge von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst handlungsfähig ist und keine eigenen Entscheidungen treffen kann.

 


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