Betreuungsverein
Der Caritas Betreuungsverein ist ein gem. § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) anerkannter Betreuungsverein für die Landeshauptstadt und den Amtsgerichtsbezirk Potsdam
Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereines verfügen alle über eine qualifizierte Ausbildung als Sozialarbeiter*innen bzw. Vereinsbetreuer*innen. Sie werden regelmäßig fortgebildet. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Beratungsstellen des Caritasverbandes ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der rechtlichen Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der rechtlich betreuten Personen genau angepasst ist.
Angebot des Betreuungsvereins
- Führung von rechtlichen Betreuungen
- Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer*innen und Bevollmächtigten
- Vereinbarungen zur Unterstützung und Zusammenarbeit mit allen ehrenamtlichen Betreuer*innen in der Stadt Potsdam
- Übernahme von Verhinderungsbetreuungen
- Informationen über das Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten, das Ehegattennotvertretungsrecht, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
Was beinhaltet eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Beeinträchtigung ihre rechtlichen Angelegenheiten (derzeit) nicht oder nicht mehr selbst wahrnehmen können.
Sie ist am individuellen Bedarf der betroffenen Person ausgerichtet. Der/die vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer*in unterstützt die betreute Person in dem genau festgelegten Aufgabenkreis dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten so weit wie möglich selbst wahrzunehmen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren. Er oder sie wird nur tätig und macht von der Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.
Die Bestellung eines/r Betreuers*in ist keine Entrechtung. Die Entmündigung Volljähriger ist in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft. Eine Betreuerbestellung hat nicht zur Folge, dass die betreute Person geschäftsunfähig wird.